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INNOVATIONSPLANER
PATENTANMELDUNG
Die Schutzrechtsanmeldung sollte immer in Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt erfolgen. Nur so wird sichergestellt, dass alle wichtigen Merkmale in die Anmeldeschrift aufgenommen und die richtigen fachlichen Formulierungen gewählt werden, damit ein größtmöglicher Schutzumfang erreicht wird.
Einer Patentanmeldung darf später substanziell nichts mehr hinzugefügt werden. Was nicht in der ersten Anmeldeschrift formuliert ist, geht unweigerlich verloren. Insbesondere, wenn aus zeitlichen Gründen eine sogenannte provisorische Patentanmeldung eingereicht werden muss, sollte hiermit immer ein Patentanwalt beauftragt werden, um vorgenannte Problemstellung zu vermeiden.